Branchenlösungen
Handel/ Gastronomie
Strahlende Sauberkeit ist nicht nur gesund, es ist auch verkaufs- und verzehrfördernd. Wir unterstützen Sie mit einer erstklassigen Leistung dabei, erstklassige Umsätze zu erzielen.
Strahlende Sauberkeit ist nicht nur gesund, es ist auch verkaufs- und verzehrfördernd. Wir unterstützen Sie mit einer erstklassigen Leistung dabei, erstklassige Umsätze zu erzielen.
Hygiene ist unablässig. Aber saubere Verkaufstheken, Ladengänge, Tresen oder Gasträume machen auch Eindruck auf die Kunden und tragen zu deren subjektivem Wohlbefinden bei. Wir reinigen erstklassig, arbeiten nach definierten HACCP-Konzepten und vor allem zu den Zeiten, die zu Ihnen passen. Wir dokumentieren unsere Reinigungsqualität lückenlos mit speziell entwickelten QM-Tools.
Bei allen Reinigungsarbeiten im, am und rund ums Gebäude kommt es vor allem auf eines an: Zuverlässigkeit. Sie müssen darauf vertrauen können, dass nach allen Regeln der Reinigungskunst zu den vereinbarten Terminen gearbeitet wird und dass das Ergebnis stimmt.
Mehr erfahrenWenn es um die Bereitstellung von Verbrauchsgütern geht, steht Zuverlässigkeit an erster Stelle. Damit Sie nicht mehr dran denken müssen und sich auf die wirklich wichtigen Dinge in Ihrem Unternehmen kümmern können.
Ein Fußboden ist ein strapazierter Bauteil. Wir sanieren Ihren Belag kompetent und nachhaltig – um welches Material es sich auch handelt. Das erleichtert und verkürzt die Reinigung, beugt Unfällen vor und trägt zum Werterhalt Ihrer Immobilie bei.
Mehr erfahrenFür Küchenhygiene gelten besondere Anforderungen, denn hier geht es um die Gesundheit. Wir setzen nur erfahrene und speziell geschulte Mitarbeiter ein, die sich mit allen Hygienerichtlinien auskennen und größten Wert auf hundertprozentige Arbeit legen.
„Sonstige“ Ausgaben binden Ressourcen und kosten Zeit. Wir erledigen alles rund um Gebäude und Unternehmensalltag. Zuverlässig. Kompetent. Und mit viel Erfahrung.
Mehr erfahrenBei der Pflege von Außenanlagen kommt es neben der Optik vor allem auf Sicherheit und die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht an.